|
Bei Minderjährigen unter 16 Jahren muss ein sorgeberechtigter oder anderer Erwachsener (z.B. Elternteil der Freundin, Tante) zum Piercing-Termin mitkommen. Minderjährige (unter 16 Jahren) ohne anwesenden
sorgeberechtigten Elternteil und Minderjährige ab 16 Jahre benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten. Zudem ist ein gültiger Ausweis, bzw. eine Ausweiskopie des/der unterschreibenden
Erziehungsberechtigten mitzubringen. Die Bestätigung muß enthalten:
- den Namen des/der Erziehungsberechtigten,
- den Namen des Kindes,
- die zu piercende Stelle,
- den Studionamen Vampiercing-Studio,
- Datum und Unterschrift des/der Erziehungsberechtigen.
|