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Minderjährige

Bei Minderjährigen unter 16 Jahren muss ein sorgeberechtigter oder anderer Erwachsener (z.B. Elternteil der Freundin, Tante) zum Piercing-Termin mitkommen.

Minderjährige (unter 16 Jahren) ohne anwesenden sorgeberechtigten Elternteil und Minderjährige ab 16 Jahre benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten. Zudem ist ein gültiger Ausweis, bzw. eine Ausweiskopie des/der unterschreibenden Erziehungsberechtigten mitzubringen.

Die Bestätigung muß enthalten:

  • den Namen des/der Erziehungsberechtigten,
  • den Namen des Kindes,
  • die zu piercende Stelle,
  • den Studionamen Vampiercing-Studio,
  • Datum und Unterschrift des/der Erziehungsberechtigen. 

Beispiel:

Einverständniserklärung

Hiermit erlaube ich, Marion Mustermann, meiner Tochter Nicole Mustermann, sich den Bauchnabel im Vampiercing-Studio piercen zu lassen.

Datum und Unterschrift des/der Erziehungsberechtigen